• Begutachtung & Prüfung

    Wir begutachten und prüfen Ihr Gebäude, ob ein Bergschaden im Sinne des BBergG vorliegt.

  • Schriftverkehr

    Wir führen für Sie die Kommunikation & den Schriftverkehr mit dem Bergbautreibenden

  • Ortstermine

    Wir vereinbaren und führen die Termine vor Ort mit dem Bergbautreibenden für Sie durch

  • Sanierungsvorschläge

    Es werden Sanierungsvorschläge erarbeitet, welche wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

  • Überprüfung

    Final überprüfen wir die Schlussregulierungsangebote der RAG in Absprache mit Ihnen auf Richtigkeit

  • Gutachten

    Erstellung eines Schieflagengutachtens

10 Jahre Berufserfahrung

Wir können auf über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Bergschadensregulierung zurückgreifen

Kostenloser Service

Bei einer Beauftragung einer Interessenvertretung werden sämtliche Kosten direkt mit dem Bergbauunternehmen direkt abgerechnet

juristische Unterstützung

Für juristische Fragen arbeiten wir zusammen mit den Rechtsanwälten Venghel & Morawski aus Völklingen

Jetzt kostenlos Beraten lassen!

Verhindern Sie die Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche durch die rechtzeitige Anmeldung Ihrer Schäden bei der RAG.

Nehmen Sie völlig kostenlos Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten zur Regulierung Ihrer Schäden.

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